Rücktritt vom Vertrag
Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten,
- wenn die Mindestzahl der Teilnehmenden nicht erreicht wird oder
- wenn die von der vhs verpflichtete Lehrkraft aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen, ausfällt.
Sie können bei Kursen und eintägigen Studienfahrten bis fünf Arbeitstage vor Veranstaltungs- bzw. Fahrtbeginn kostenlos zurücktreten. Danach wird die volle Kursgebühr (einschließlich Auslagen für Lebensmittel oder Unterrichtsmaterial) fällig.
Bei mehrtägigen Studienfahrten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Tritt die vhs mit Leistungen gegenüber Dritten (z.B. Eintrittskarten) in Vorleistung, müssen diese Kosten in jedem Fall übernommen werden.