Digitale Nachlass-Vorsorge für den Fall der Fälle neu  




Was passiert mit einem E-Mail-Postfach, Cloud-Fotos, dem Depot beim Online-Broker oder dem Facebook-Profil, wenn ein Mensch stirbt? Die meisten von uns verwalten heute unzählige Zugänge zu Online-Diensten – aber kaum jemand hat geregelt, was im Ernstfall damit geschehen soll. Die Folge: Angehörige stehen vor gesperrten Laptops oder Smartphones, unbekannten Abos und endlosen Telefonaten mit Kundenservice-Hotlines, obwohl ihnen rechtlich längst alles zusteht.

Dieser Vortrag zeigt, wie digitaler Nachlass in Deutschland rechtlich geregelt ist und wie Sie selbst vorsorgen können – für sich selbst und für Ihre Angehörigen.
Themen:

•    Was zählt eigentlich zum digitalen Nachlass?
•    Rechtliche Grundlagen in Deutschland
•    Eigene digitale Bestandsaufnahme
•    Praktisch vorsorgen: Zugänge, Vollmachten und Notfallplanung
•    Was ist im Erbfall zu beachten?
•    Besondere Situationen beim digitalen Nachlass

Der Vortrag richtet sich an alle, die selbst vorsorgen möchten, sowie an Angehörige, die aktuell den Nachlass eines verstorbenen Menschen regeln müssen.

1 Abend
Dienstag, 27.01.2026, 18:30 - 20:00 Uhr
1 Termin(e)
Di 27.01.2026 18:30 - 20:00 Uhr Haus der Vereine, 1. OG, Hauptplatz 7, 89264 Weißenhorn
Ralf Möst
262.03E.V3001
Kursgebühr: 6,00 € (nicht rabattierbar)

Belegung: 
Plätze frei
(Plätze frei)

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